Die TrinkwasserVerordnung 2011 (eigentlich handelt es sich um die TrinkwasserV 2001, die 2011 und 2012 ergänzt wurden) fokussiert bei Hausinstallationen besonders die Legionellengefahr im Trinkwasser.
Reduzierte Warmwassertemperaturen lassen Bakterien (z.B. Legionellen) bestens gedeihen. Deren Heimstatt ist der sogenannte Biofilm, eine Ablagerung an den Rohrinnenwänden von Wasserleitungen. In ihm nisten sich die Bakterien ein und vermehren sich. Eine Schutzschicht, die sogenannte Extrazelluläre polymere Substanz (EPS) grenzt ihn zum Wasserstrom hin ab. Hier finden die im Wasser in kleinen Mengen vorhandenen Legionellen hervorragende Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen. So kommt es schon nach kurzer Zeit zu erhöhten Legionellenzahlen auch im vorbeiströmenden Fließwasser.
Beim Abregnen des Wassers aus Duschen oder Wasserhähnen mit Perlatoren wird das Wasser verwirbelt. Mit diesem sogenannten Aerosol werden auch die Legionellen ausgeworfen, welche unter der Dusche vom Menschen eingeatmet werden.
Immungeschwächte oder ältere Menschen, Kinder aber auch frisch operierte Patienten tragen ein stark erhöhtes Risiko sich mit der sogenannten Legionellose zu infizieren. Im Jahr 2005 taxierte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die jährliche Erkrankungszahl mit bis zu 10.000 bei einer Sterblichkeitsrate von bis zu 2.000 Fällen.
Die Dunkelziffer ist riesig. Andere Statistiken sprechen von mehr als 4.000 Toten p.a. in Deutschland. Das wären dann sogar mehr,
als 2011 im Straßenverkehr.
Hier will die TrinkwV 2011 durch erhöhte Melde- und Kontrollpflichten vorsorgen. Erstmals werden diese auch auf gewerbliche* Betreiber kleinerer Warmwasser-versorgungsanlagen ab 400 Liter Volumen bzw. mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Kessel und Zapfstelle ausgedehnt. Ab 1. November 2011 werden diese melde- und kontrollpflichtig. Bei Erreichen des Grenzwertes ist eine Entkeimung vorgeschrieben.
Kommt ein zur Meldung und Beprobung verpflichteter Hauseigentümer oder Verwalter seiner Desinfektionspflicht nicht nach, sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor. Soweit ein Mensch gesundheitlich beeinträchtigt wird, können darüber hinaus auch Vorschriften des Zivilrechts (Schadensersatz) sowie des Strafrechts einschlägig sein.
*gewerblich im Sinne der Vorschrift ist jeder, der Trinkwasser im Rahmen einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Tätigkeit zur Verfügung stellt. Dieser Tatbestand ist bereits bei einem Vermieter gegeben, der Wasser dergestalt aufbereitet.
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'Neue Pflichten, neue Haftungsrisiken
Die Trinkwasserverordnung 2011 für Immobilieneigentümer und -verwalter'
Eine kompakte, verständliche Zusammenfassung der Auswirkungen der TrinkwasserV 2011 sowie der Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Timo Fritsch, der Verfasser, ist Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Veröffentlicht auf Immoclick24.de, abrufbar unter obigem Link.
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Fernsehbeitrag ZDF WISO Oktober 2011
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Flyer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Thema Legionellen
Kompakte Zusammenfassung sowie Erklärung zum Download.
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Link zum Niedersächsischen Landesgesundheitsamt:
Information über Legionellen sowie die Melde- und Beprobungspflichten auch für 'private' Vermieter.
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Link zum Hauptstadtportal Berlin.de > Legionellen:
Information über die neue TrinkwasserV 2011 sowie FAQ
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Link zum Gesundheitsamt Rastatt > Merkblatt mobile Trinkwasseranlagen:
Jahrmärkte, Volksfeste, Messen etc.
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Link zum Gesundheitsamt Rastatt > Infektionsschutz Wasser- und Umwelthygiene:
Sammlung Merkblätter zu Infektionskrankheiten, Hygieneanforderungen u.ä.
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TrinkwasserV 2001 Grenzwerte für Schwermetalle
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