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Die TrinkwasserV 2018 beschreibt die Betreiberpflichten: Wasserkessel größer 400 Liter oder mehr als 3 Liter Stagnationswasser in der Leitung sind beprobungspflichtig. Die Intervalle variieren zwischen einem und drei Jahren (Anlagen f. Wohnmieter).
H2O-CHECK
Lüneburger Str. 141
21423 Winsen /L.