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Trinkwasserverordnung 2018

Seit 09.01.2018 ist die neue TrinkwasserV 2018 (TVO) in Kraft, die ab sofort einige weitreichende Änderungen bei Trinkwasserbeprobungen beinhaltet:

 

1. Alle Labore sind VERPFLICHTET, grenzwertüberschreitende Prüfergebnisse unverzüglich nach Auswertung der Proben elektronisch an die zuständige Gesundheitsbehörde zu melden.

2. Der Auftrag zur amtlichen Prüfung muss auch die Proben-nahme umfassen.

 

Dies sind die Folgen:

zu 1.: Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gesundheitsamt (GesA) im Falle einer Kontamination informiert ist, bevor Sie diese zur Kenntnis genommen haben.

Daraus resultieren dann mögliche Maßnahmen, die das GesA kurzfristig anordnen kann:

 

-> Weiterführende Untersuchungen

-> Gefährdungsanalyse

-> Umbau und Reparaturmaßnahmen

-> Desinfektionsmaßnahmen

-> Nachbeprobungen nach Desinfektion

-> zukünftig kürzere Beprobungsintervalle

 

Die Kosten hierfür können ganz erheblich sein.

 

zu 2.: Es ist eine formelle Beauftragung eines akkreditierten und gelisteten Labors erforderlich.

 

Diesem Erfordernis der TVO 2018 entsprechen wir durch direkte Beauftragung unseres akkreditierten und gelisteten Labors durch unsere Kunden. Unsere Auftragsformulare beinhalten daher die Direktbeauftragung des akkreditierten Labors. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch diese Formalie keinerlei zusätzliche Kosten.

 

Wir sind nach wie vor Ihr verlässlicher und günstiger Anbieter und weiterhin Ihr kompetenter Ansprechpartner, bundesweit.

 

Welche Möglichkeiten ergeben sich ?

 

Im Zweifel können wir vorab und zusätzlich eine nicht amtliche Beprobung durchführen, bei der wir vorab den Zustand einer TWA feststellen können.  Das Prüfergebnis erhalten ausschließlich Sie.

 

So kann vorab festgestellt werden, ob eine AMTLICHE Beprobung möglicherweise zu weitreichenden Kostenfolgen führen könnte.

 

Wichtig zu wissen:

Die Ergebnisse einer solchen NICHT amtlichen Vorab-beprobung entsprechen nicht der TVO 2018 (obwohl identischer Ablauf und inkl. Prüfbericht) und werden, nach der herrschenden Rechtslage, vom GesA nicht anerkannt.

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TrinkwasserV 2018 Kontrollpflicht für:

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Alters- /Pflegeheime

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Kindergärten, KiTas

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Die TrinkwasserV 2018 beschreibt die Betreiberpflichten: Wasserkessel größer 400 Liter oder mehr als 3 Liter Stagnationswasser in der Leitung sind beprobungspflichtig. Die Intervalle variieren zwischen einem und drei Jahren (Anlagen f. Wohnmieter).

 



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Flyer Ver/Mieter WEG-Verwalter
131025 Flyer Trinkwasserbeprobung.pdf
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Telefon:

04171 / 818 345 9

0173 /4 310 510


Mail:

info@H2O-CHECK.de



Post:

H2O-CHECK

Lüneburger Str. 141

21423 Winsen /L.




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