Für Probenahmen am Kesselausgang bzw. Zirkulationsrücklauf sind Probeentnahmeventile zwingend vorgeschrieben.
Der Vorteil dieser Ventile liegt in der Desinfektionsmöglichkeit mittels Abflammen. Damit werden Fehlbewertungen durch etwa noch vorhandene Bakterien am Auslauf des Wasserhahns vermieden.
Hier ein Link auf das Produkt der Firma Schell.
Legionellen vermehren sich in warmem und in stagnierendem Wasser besonders gut. Sie verhalten sich also nicht anders, wie Algen auf stehenden Tümpeln und Seen, die dort wesentlich schneller wachsen, als in Fließgewässern. Das gilt übrigens nicht nur für Warmwasser, sondern auch parallel verlegte, schlecht isolierte Kaltwasserleitungen!
Daher sollten Leitungsstränge immer gut von einander isoliert verlegt werden.
Selten oder gar nicht gebrauchte Anlagenteile sollten mit Schiebern konsequent vom Leitungsnetz getrennt und entleert werden. So wird verhindert, dass der an den Rohrinnenwänden entstehende Biofilm (= Bakterienteppich) aus den nicht genutzten Wasserleitungen Bakterienpakete in das Fließwasser einstreut und diese damit kontaminiert.
Dauerhaft nicht gebrauchte Wasserleitungen sind vollständig von der Hauptversorgung zu trennen.
Selbst in regulär betriebenen Trinkwasseranlagen kann Gefahr lauern durch sogenannte Pseudo-Totleitungen. Das sind Wasserleitungen zu Duschen und Hähnen, die über längere Zeit nicht gebraucht werden. Ein längerer Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Überwintern in südlichen Gefilden oder schlicht nicht mehr gebrauchte Installationen in Gästezimmern etc. sind gefährlich. Hier bildet sich natürlich auch ein Biofilm aus Legionellen und anderen Bakterien. Diese wachsen auf und kontaminieren irgend wann den Hauptwasserstrang retrograd. Hier hilft gelegentliches, kurzes Spülen (alle 2 Wochen), Nachbarschaftshilfe oder der Einbau Selbstspülender Armaturen.
Wasser in Anlagen, die lange nicht genutzt wurden (Ferienwohnungen, Wohnwagen, Yachten) hat keine Trinkwasserqualität mehr. Daher sollte man vor der Trinkwasserentnahme (Duschen) das Wasser erst einmal abregnen lassen. Während dessen den Raum verlassen und gut lüften. Nach 5 Minuten Abregnen hat sich die Gefahr der Ansteckung stark verringert. Totzdem sollten Anlagen vor saisonaler Inbetriebnahme grundsätzlich chemisch (zB mit Chlordioxid) desinfiziert werden.
Die Thermie (thermische Desinfektion) arbeitet mit heißem Wasser und ist im Prinzip von Jedermann mit eigenen Mitteln zu erledigen.
Dazu muß 3 Minuten lang heißes Wasser mit einer Temperatur von wenigstens 70º C abregnen. Dabei ist der Wäremeverlust zwischen Speicher und Dusche entsprechend zu berücksichtigen. Eine Speicherausgangstemperatur von 73º - 75º sollte ausreichen.
Die hohe Temperatur tötet zuverlässig alle Legionellen ab, die sich an den Rohrinnenwänden in dem sogenannten Biofilm angelagert haben.
Auch die Legionellen im Fließwasser überlbeben nicht.
Diese Methode hat jedoch gravierende
Nachteile:
> Legionellen in den unteren Schichten des Biofilms überleben und vermehren sich wieder.
> Thermie muss regelmäßig wiederholt werden
> Kein Aus- oder Abtrag des Biofilms
> Hohe Energiekosten
> Hohe Wasserkosten
> Hohe Belastung der Rohrleitungen durch temperaturbedingte
Ausdehnung/Zusammenziehung an Stößen und Verbindungen
> Sogenannte Totleitungen werden nicht desinfiziert
> Wenn die Prozedur nicht peinlich genau durchgeführt wird, ist sie
sinnlos
Die chemische Desinfektion erfolgt mit Chlordioxid (ClO2). Dabei handelt es sich um ein wasserlösliches Gas, das in dieser Form mittels einer Dosierpumpe in den Trinkwasserstrang eingeimpft werden kann. ClO2 reagiert dabei mit allen Bakterien im Wasser, also auch mit Legionellen und verbraucht sich dabei. ClO2 wird seit 70 Jahren zur Trinkwasserdesinfektion erfolgreich eingesetzt. In der Dauerdesinfektion wird das Trinkwasser weder farblich, noch geschmacklich verändert. Es ist auch nicht riechbar.
Dabei gibt es 2 zugelassene Desinfektionsarten:
1. Stoßdesinfektion
Die hierbei verwendete Konzentration von 6 mg Clo2/l Trinkwasser ist nicht zum Trinken geeignet, also nur in Anlagen durchführbar, bei denen Trinkwasserentnahme ausgeschlossen werden kann. Gemäß DVGW Arbeitsblatt W551 muß nach der Befüllung der gesamten Trinkwasseranlage eine Einwirkzeit von 12 h eingehalten werden, bevor das Prozeßwasser komplett ausgespült wird. Damit eignet sich die Stoßdesinfektion für die Übernacht- oder Wochenenddesinfektion bestens.
Die hohe Konzentration ClO2 greift nicht nur die Bakterien im Biofilm an, sondern löst den Biofilm von den Rohrinnenwänden ab. Damit kann dieser meist schon nach einer einzigen Desinfektion mit gründlichem Frischwasserspülen komplett ausgeschwämmt werden.
2. Dauerdesinfektion:
Bei 0,2 mg Clo2/l Trinkwasser ist ClO2 für die Trinkwasserdesinfektion zugelassen. Diese sehr geringe Konzentration genügt aber bereits, um Bakterien im Fließwasser und in der oberen Schicht eines etwaig vorhandenen Biofilms abzutöten. Ist zuvor eine Standdesinfektion durchgeführt worden, baut sich bei der Dauerdesinfektion mit ClO2 kein Biofilm auf.
3. Resümee:
Die chemische Desinfektion ist mit Anfangsinvestitionen für die Dosierstation sowie die Installation der Anlage verbunden (wir bieten die chem. Desingektion auch als Dienstleistung an). Die Betriebskosten bei Dauerdesinfektion sind jedoch denkbar niedrig, da nach Trinkwasserverordnung 3 Gramm ClO2 ausreichen, um 15 m³ Trinkwasser zu desinfizieren.
Dem ebenfalls in der Trinkwasserverordnung festgelegten Chemikalienminimierungsgebot wird dadurch entsprochen, dass die ClO2 Anlage für mehrere Wochen abgeschaltet werden kann, ohne dass ein massives Aufwachsen von Legionellen oder Biofilm zu befürchten ist.
Damit ist die chemische Desinfektion im Vergleich zur Thermie die insgesamt bessere Alternative.
Zufallsstichprobe
Die Zufallsstichprobe (Z-Probe) ist eine zu einer zufälligen Tageszeit entnommene 1 Literprobe, die ohne vorheriges Ablaufenlassen gezapft wird. Diese Probe soll Hinweise liefern, ob Blei in der Installation vorhanden ist und ob eine weitergehende Untersuchung in Form der gestaffelte Stagnationsprobe vorgenommen werdenmuss. Die Z-Probe kann vom Betroffenen selber entnommen werden. Ist in dieser Probe die Bleikonzentration größer als 0,010mg/l, wird empfohlen, den Eigentümer der Hausinstallation und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Gestaffelte Stagnationsprobe
Mit der gestaffelten Stagnationsbeprobung kann formal eine Grenzwertüberschreitung nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgestellt werden.
Die gestaffelte Stagnationsprobe besteht aus drei 1-Literproben.
Dabei wird die erste Probe (S-0) nach gründlichem Spülen der Trinkwasserleitung entnommen. Hierzu läuft das Wasser so lange ab, bis die Temperatur sich nicht mehr verändert. Danach wird eine 1-Liter Probe genommen.
Die weiteren zwei Proben werden nach 4 Stunden Stagnation entnommen. In dieser Zeit darf an der Entnahmestelle kein Wasser gezapft werden!
Nach 4 Stunden Stagnation wird eine weitere 1 Literprobe (S-1) ohne vorheriges Ablaufenlassen entnommen und direkt im Anschluss die zweite 1 Liter Stagnationsprobe (S-2). Die Interpretation der Messwerte muss in Abhängigkeit von der örtlichen Trinkwasserinstallation erfolgen. Generell kann man davon ausgehen, dass, wenn alle drei Konzentrationen unter dem gültigen Grenzwert liegen, keine Maßnahmen erforderlich sind. Die Konzentration aus der S-2 Probe stellt die niedrigste, durch Ablaufenlassen zu erreichende Konzentration dar. Bei einer Überschreitung des Bleigrenzwertes in der S2-Probe sollte geprüft werden, ob möglicherweise die Hausanschlussleitung noch aus Blei besteht. Trifft dies zu, wird empfohlen die Wasserwerke zu informieren und um Austausch der Hausanschlussleitung auf öffentlichem Grund zu bitten. Die Hausanschlussleitung auf privaten Grund liegt im Verantwortlichkeitsbereich des Unternehmers und sonstigen Inhabers und sollte gleichfalls ausgetauscht werden. Wird der Grenzwert nur in der S-1 Probe überschritten, kann durch eine Änderung der Verbrauchsgewohnheiten eine Minimierung der Kontamination erreicht werden (z.B. Ablaufenlassen des Stagantionswassers). Wird der Grenzwert in der Probe S-2 überschritten, können technische Maßnahmen, wie z.B. der Austausch von Bleiinstallationen erforderlich werden. Wird der Grenzwert um das Doppelte überschritten sind weitere technische Maßnahmen vorzunehmen.