Trinkwassercheck: Legionellen, MiBi, Schwermetalle
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Beprobung nach DIN EN ISO 19458

(Ausführung gemäß DVGW Arbeitsblatt W 551)

Der gesamte Ablauf beginnend mit der Probenahme über deren Transport ins Labor bis hin zur dortigen Analyse ist genauestens festgelegt.

 

Die Wasserprobennahme setzt die Zertifizierung zum 'Sachkundigen,  Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung' und die Akkreditierung des Wasserprobenehmers bei einem zertifizierten Wasserlabor voraus.

Selbstverständlich ist die Akkreditierungs- kette bei H2O-CHECK lückenlos gewährleistet.

 

Gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551 kann zunächst eine orientierende Untersuchung durchgeführt. Dazu werden Wasserproben an jedem Steigstrang sowie eine am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers und eine am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) genommen.

 

Sind diese Proben negativ, ist damit alles erledigt.

 

Bei einem Legionellenbefund (oberhalb des Grenzwertes), wahlweise auch anstelle der orientierenden Untersuchung, wird die weitergehende Untersuchung

durchgeführt. Je nach Größe und Ausdehnung des Leitungssystems sind einzelne Stockwerksleitungen, Leitungen mit Stagnationswasser und ggf. auch Kaltwasserleitungen zu beproben.

 

Weitere Beprobungsnotwendigkeiten können sich dann aus der individuellen Situation ergeben sowie aus dem Erfolg der Desinfektion.

 

 

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TrinkwasserV 2023 Kontrollpflicht für:

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Die TrinkwasserV 2023 beschreibt die Betreiberpflichten: Wasserkessel größer 400 Liter oder mehr als 3 Liter Stagnationswasser in der Leitung sind beprobungspflichtig. Die Intervalle variieren zwischen einem und drei Jahren (Anlagen f. Wohnmieter).

 


TrinkwasserV 2023

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für
Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de



Telefon:

04171 / 818 345 9

0173 /4 310 510


Mail:

info@H2O-CHECK.de



Post:

H2O-CHECK

Lüneburger Str. 141

21423 Winsen /L.



Empfehlung des Umweltbundesamts "Systemische Untersuchungenvon Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probenahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses"

Fundstelle: Umweltbundesamt


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© Christian Braun
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