Trinkwassercheck: Legionellen, MiBi, Schwermetalle
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Was bieten Andere?

Viele Heizungsableser haben die Berechtigung Trinkwasserproben gemäß TrinkwasserV 2011 nehmen zu dürfen erworben. So können Firmen wie Brunata, Minol, Techem, Kalorimeta oder andere ihre Mitarbeiter besser auslasten.

 

So weit, so gut.

 

Das Problem ist jedoch, dass Heizkostenablesen gar nichts mit Trinkwasserhygiene zu tun hat. Wenn also einmal eine Trinkwasseranlage mit Legionellen belastet ist, stellt sich die Frage: Was ist zu tun?

 

Beim Auto weiss jeder, was zu tun ist, wenn TÜV, Dekra, KÜS oder andere bei der KFZ Hauptuntersuchung die Plakette verweigern.

 

Beim Thema Trinkwasserdesinfektion ist das Problem weniger trivial. Vor allem, wenn nicht nur eben mal mit einer schnellen thermischen Desinfektion den oberflächlichen Bakterien der Garaus gemacht werden soll, sondern der bakterielle Biofilm vollständig entfernt werden muss. Ein kompetenter Desinfektor sollte ein Zertifikat Hygieneschulung nach VDI 6023 Kategorie A vorweisen können (wenn Sie den Link klicken und die Site ganz nach unten scrollen, finden Sie das Zertifikat). Wir investieren in Aus- und Fortbildung, damit Sie davon profitieren.

 

Wir kennen uns aus und helfen Ihnen gerne.

Kompetent, preiswert und mit Garantie.

Fragen Sie uns!

 


Die Kosten

Grundgebühren, Kundenaufnahme in die Kartei und die Verwaltung der Kundenakte kosten bei vielen Wettbewerbern schon mal mehrere hundert Euro. Die werden den Kunden berechnet. Die folgende Beprobung kostet natürlich zusätzlich. Schon bei nur 4 Proben kommen da schnell über € 350,00 auf die Rechnung.

 

Wir haben die Discountpreise. Bundesweit. Fair und kompetent.

 

 

Vergleichen Sie die Preise. 

Wir freuen uns schon auf Ihren Anruf.


  • Was macht uns einmalig?
  • 1. Anmeldung beim Gesundheitsamt
  • 2. Beprobung
  • 3. Analyse
  • 4. Desinfektion
  • 5. Prüfbericht
  • 6. H2O-CHECK Zertifikat
  • 7. H2O-CHECK Jahressticker
  • 8. Bundesweite Aktionspreise
  • 9. Lokale Präsenz
  • Was bieten Andere?

TrinkwasserV 2018 Kontrollpflicht für:

Hotels /Pensionen

Fitness /Gyms

Bäder /Saunen

Campingplätze

Kreuzfahrtschiffe

Ferienheime

Alters- /Pflegeheime

Krankenhäuser

Kindergärten, KiTas

Friseure

Miethäuser

Die TrinkwasserV 2018 beschreibt die Betreiberpflichten: Wasserkessel größer 400 Liter oder mehr als 3 Liter Stagnationswasser in der Leitung sind beprobungspflichtig. Die Intervalle variieren zwischen einem und drei Jahren (Anlagen f. Wohnmieter).

 



Download
Flyer Ver/Mieter WEG-Verwalter
131025 Flyer Trinkwasserbeprobung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 175.4 KB
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Telefon:

04171 / 818 345 9

0173 /4 310 510


Mail:

info@H2O-CHECK.de



Post:

H2O-CHECK

Lüneburger Str. 141

21423 Winsen /L.




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