Der Prüfbericht ist für das zuständige Gesundheitsamt und Ihre Unterlagen vorgesehen. Seit der jüngsten Änderung der Trinkwasserverordnung ist er von dem Meldepflichtigen beim GesA einzureichen.
TrinkwasserV 2018 Beprobungspflicht für:
Hotels /Pensionen
Fitness /Gyms
Bäder /Saunen
Campingplätze
Kreuzfahrtschiffe
Ferienheime
Alters- /Pflegeheime
Krankenhäuser
Kindergärten, KiTas
Friseure
Miethäuser
Die TrinkwasserV 2018 beschreibt die Betreiberpflichten:Wasserkessel größer 400
Liter oder mehr als 3
LiterStagnationswasser in der Leitung sind beprobungspflichtig. Die Intervalle variieren zwischen einem und drei Jahren
(Anlagen f. Wohnmieter).